Angebote und Fahrpreise

Hier finden Sie unsere allgemeinen Preisauskünfte sowie Festpreisangebote und alle weiteren Informationen zu unserem Angebot. Für Reservierungen und bei Rückfragen sind wir 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar und beraten Sie gerne im persönlichen Gespräch. Unsere Kontaktdaten und Ansprechpartner finden Sie unter Kontakt.

Flughafenfahrten - Festpreise

Unsere Fahrpreise sind durch die Taxiverordnung des Landkreis Konstanz vorgegeben. Für eine genaue Preisauskunft vor Antritt der Fahrt können Sie gerne unseren Taxirechner nutzen oder rufen Sie einfach an. Bei landkreisübergreifenden und internationalen Fahrten machen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Wir beraten Sie gerne - 24 Stunden am Tag.
Alle Preise verstehen sich inkl. der gestzlichen MwSt..
Zubringerfahrten und Abholung vom Terminal zum Festpreis: Oftmals ist eine Reise mit Stress verbunden, das muss es aber nicht sein. Taxi Rado bringt Sie pünktlich zum Flughafen Ihrer Wahl und kümmert sich zuverlässig um Ihre Heimreise. Selbstverständlich helfen wir Ihnen dabei auch mit dem Gepäck und begleiten Sie gegebenenfalls bis zum Check-In. 

Angebote für Geschäftskunden

Krankenfahrten

Für Unternehmer und Geschäftskunden bieten wir in Radolfzell & Umgebung den besten Service mit besonderen Konditionen und individuellen Rabatten. Vom individuellen Chauffeurservice bishin zu Veranstaltungsfahrdiensten sind wir Ihr idealer Ansprechpartner rund um den Bodensee. Preisanfragen richtigen Sie per E-Mail an: anfrage@taxirado.de.

Wir beraten Sie gerne und machen Ihnen ein unverbindliches Angebot für Ihren individuellen Bedarf.


Wir bieten Krankenfahrten aller Art wie z.B. zur Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie, sowie Anfahrten und Abholungen zum und vom Krankenhausaufenthalt oder zu Arztterminen. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen dabei jederzeit hilfsbereit zur Seite.
Unsere Festpreisangebote sind nur gültig bei einer Bestellung 7 Tage vor Fahrtantritt.

Krankenfahrten über die Krankenversicherung (gesetzlich)

Für die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse gelten die selben Voraussetzungen wie für gesetzlich Versicherte: Verordnung einer Krankenbeförderung, i.d.R. durch den behandelnden Arzt, sowie die Einholung der Genehmigung durch Ihre Krankenversicherung. Den genauen Leistungsumfang und Konditionen erfragen Sie bitte bei Ihrer Versicherung.

Private Krankenfahrten

Bei privaten Krankenfahrten - d.h. alle Krankenfahrten die nicht von Ihrer Versicherung übernommen werden - bieten wir Ihnen einen Rabatt von bis zu 20% auf Anfrage.

Krankenfahrten über die Krankenversicherung (privat)

5. Eine Beförderung zum Zahnarzt kann seit Januar 2008 auch durch den Hausarzt verordnet werden. Bedingung: Es muss eine Bewegungseinschränkung bestehen, die nicht durch den zahnärztlichen Befund bedingt wird, z. B. eine außergewöhnliche Gehbehinderung.

Radolfzell - Frankfurt

Radolfzell - München

1. Für eine Krankenbeförderung ist eine ärztliche Verordnung („Verordnung einer Krankenbeförderung“) notwendig. Diese ist vor der Krankenbeförderung, in der Regel durch den behandelnden Arzt, auszustellen. Sie leiten die Verordnung dann an Ihre Kasse weiter, welche dann von dieser genehmigt wird. In Ausnahmefällen, wie z.B. ein Notfall, wenn der Versicherte sich in Lebensgefahr befindet oder schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, ist eine Genehmigung im Nachhinein möglich.
Für die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse gibt es Folgendes zu beachten:
2. Die Beförderung muss medizinisch notwendig sein. Die Fahrt wird nur dann von der Krankenkasse übernommen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Kasse zwingend notwendig ist. Diesen zwingenden medizinischen Grund muss Ihr Arzt auf der Verordnung angeben, und zwar getrennt für die Hin- und die Rückfahrt.
3. Beförderungen zu stationären Zielen werden generell übernommen. Hierzu gehören die Fahrt ins Krankenhaus zu einer stationären Behandlung und auch wieder zurück. Sowie die Fahrt zu einer vor- oder nachstationären Behandlung im Krankenhaus oder Vertragsarztpraxis, wenn dadurch die eigentliche stationäre Aufenthaltsdauer im Krankenhaus verkürzt werden kann. Auch Fahrten zu einer ambulanten Operation im Krankenhaus oder in einer Vertragsarztpraxis sowie Fahrten zu vor- und nachoperativen Behandlungen sind verordnungsfähig.

Radolfzell - Basel

Radolfzell - Friedrichshafen

Achtung: Die Kassen müssen im Regelfall bei Fahrten zu ambulanten Behandlungen die ärztliche Verordnung (auch für Zahnarztbesuche) vorher vorgelegt bekommen und diese dann auch genehmigen.
Ihre Zuzahlung: Auch wenn Ihre Kasse die Fahrtkosten übernimmt, müssen Sie zuzahlen: Grundsätzlich sind dies 10 Prozent der Kosten je Fahrt – also jeweils für Hinfahrt und Rückfahrt. Mindestens fällig werden 5 Euro, im Höchstfall müssen Sie 10 Euro zahlen. Kostet die Fahrt weniger als 5 Euro, müssen Sie den Fahrpreis komplett bezahlen. Die Zuzahlung ist altersunabhängig, d. h., auch Kinder sind hier nicht befreit und müssen diesen Beitrag leisten. Lediglich Patienten, deren Zuzahlungen die Belastungsgrenze überschritten haben, sind bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (Befreiungsausweis) befreit.

Fahrzeugmarkt

Wir erneuern regelmäßig unseren Fuhrparkbestand und verkaufen unsere Gebrauchtwagen. In Kürze finden Sie hier alle Fahrzeuge die zum Verkauf stehen.
Bei Rückfragen zu allen Fahrzeugverkäufen stehen wir Ihnen ausschließlich per E-Mail unter: fahrzeuge@taxirado.de zur Verfügung.



Radolfzell - Zürich

Radolfzell - Memmingen


Allgemeine Fahrpreise

4. Beförderungen zu ambulanten Behandlungen werden nur im Ausnahmefall übernommen. Ist eine ambulante Behandlung vorgesehen, wird die Kasse diese Fahrtkosten ggf. nur nach vorheriger Absprache und Genehmigung übernehmen. Die Kostenübernahme bei Fahrten zu folgenden ambulanten Therapien werden in der Regel ohne Schwierigkeiten gewährt: ambulante Dialyse, onkologischen Chemotherapie, onkologischen Strahlentherapie. Auch wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (blind) oder H (hilflos) besitzen, werden Ihnen Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen, wenn sie eine Kassenleistung sind, erstattet. Gleiches gilt für Pflegebedürftige, für die die Pflegestufe 2 oder 3 anerkannt wurde.
Taxi Rado - Ihr Taxiservice rund um den Bodensee, 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr.

Radolfzell - Stuttgart

Hin- oder Rückfahrt | 600 € (bis 4 Pers.) , 700 € (bis 8 Personen)

Hin- oder Rückfahrt | 250 € (bis 4 Pers.) , 300 € (bis 8 Personen)

Hin- oder Rückfahrt | 300 € (bis 4 Pers.) , 350 € (bis 8 Personen)

Hin- oder Rückfahrt | 300 € (bis 4 Pers.) , 350 € (bis 8 Personen)

Hin- oder Rückfahrt | 120 € (bis 4 Pers.) , 150 € (bis 8 Personen)

Hin- oder Rückfahrt | 120 € (bis 4 Pers.) , 150 € (bis 8 Personen)

Hin- oder Rückfahrt | 500 € (bis 4 Pers.) , 600 € (bis 8 Personen)